BE --> sinnvoller nun, oder nach dem 19.01.?

  • BE --> sinnvoller nun, oder nach dem 19.01.?
     Peg
      schrieb am Montag, 25. Juni 2012
    Sohnemann möchte BE erlangen.
    Nun fragt es sich: Nun, oder nach der FE-Reform?
    Nicht, dass er auf etwas verzichtet, wenn er zu spät dran ist.
    Da BE für mich eh ein rotes Tuch ist (wohl, weil ich vieles darf, aber nicht kann *rotwerd*), mag irgendwie auch das theoretische Wissen nicht ohne anzuecken in meinen Kopf .... ^^
    Habt Dank, für den Lotsendienst. :o)
  • Thema
    Re: BE --> sinnvoller nun, oder nach dem 19.01.?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. Juni 2012
    Text
    Es ändern sich zwei Dinge:

    Der Umfang von Klasse B wird etwas erweitert, da die Leermasse-Bedingung zukünftig entfällt. Klasse B ist also künftig nur noch beschränkt auf Züge bis 3,5 t zulässige Zuggesamtmasse. Anhänger bis 750 kg zGm sind weiterhin uneingeschränkt zulässig. Zuerst sollte man daher prüfen, ob Klasse B für den geplanten Einsatzzweck nicht doch ausreichend ist.

    Klasse BE erlaubt derzeit beliebige Anhänger hinter einem Fahrzeug der Klasse B. Zukünftig wird die zulässige Gesamtmasse des Anhänger auf 3,5 t beschränkt werden. In der Praxis ist das eine geringe Einschränkung, da mehr als 3,5 t zGm bei Auflaufbremsen nicht zulässig sind. Wenn dein Nachwuchs also nicht gerade Unimog mit Anhänger oder Minisattelzug fahren will, ist auch zukünftig Klasse BE völlig ausreichend.

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